[OLPC-DE] Anmerkungen zum Satzungsentwurf

Gregor Martynus (OLPC Deutschland) gregor at olpc-deutschland.de
Mo Feb 25 04:49:51 EST 2008


Hier ein paar Anmerkungen zum Satzungsentwurf (
http://wiki.olpc-deutschland.de/Satzung)
von einem Anwalt, der dem OLPC Projekt sehr nahe steht

ich will ja keine Angst machen, aber: dieses Ortsgruppen-Ding ist
> furchtbar unhandlich und schreit nach Streit.
>
> zu    § 2
> Die Ziele müssen rein; außerdem solltet ihr klar stellen, dass die Ziele
> auch durch Seminare und Vorträge verfolgt werden, um vom
> "Nebenzweckprivileg" profitieren zu können, d.h. ihr könnt auch neben den
> Spenden und Beiträgen steuerfrei Einnahmen erzielen (z.B.
> Seminarbeiträge ohne Umsatzsteuer).
>
> zu   § 3
> Die OHG und der nicht rechtsfähige Verein muss raus, denn die beiden
> kannst Du nicht vernünftig zur Mitgliederversammlung laden und weißt
> nicht, ob die Abstimmung wirksam ist, denn Du kannst Dich
> (grundsätzlich) nicht bei Abstimmungen im Verein vertreten lassen.
>
> Ihr könnt das beheben, indem ihr eine "Fördermitlgiedschaft" einführt.
>
> Die "Ehrenmitglieder" finde ich problematisch ... und sinnleer. Das
> erinnert mich doch sehr an die Unicef-Botschafter oder Helmut Kohl als
> Ehrenvorsitzenden der CDU; Mitgliedschaften taugen nicht zum Vorzeigen.
> Statt dessen kann man ja auch einen kleinen Preis stiften.
>
> zu     § 4
> Der erste Satz ist missverständlich: entweder er meint "kostenlos in
> Anspruch nehmen" oder er ist völlig sinnleer.
>
> zu     § 5
> Das ist ganz nett, aber es regelt z.B. nicht, ob die Person, die sich
> gegen den Ausschluss wendet, bei der MV mitstimmen darf.
>
> Außerdem solltet ihr unbedingt ein Schiedverfahren einführen, denn sonst
> lauft ihr Gefahr, dass euch nach jeder Abstimmung ein Streithansel
> (kostenpflichtig) verklagt.
>
> zu      § 7
> Der Ortgruppenbeirat muss kein Organ sein.Macht es lieber zu einem Beirat.
>
> zu    § 9
> Der Vorstand ist m.E. überdimensioniert, aber das ist Geschmackssache.
> Statt vieler Vorstandsmitglieder solltet ihr Euch überlegen, ob nicht
> einer Person die Geschäftsführung im Sinne eines besonderen Vertreters
> gem. § 30 BGB übertragen wird. Diese Person ist in der Regel nicht
> Mitglied des Vorstandes sondern arbeitet dem Vorstand zu und regelt den
> alltäglichen Papierkram ("Geschäfte der täglichen Verwaltung")
>
> zu     § 10
> Sehr gut! Je mehr Gewaltenteilung desto besser. Besser als die
> Revisioren wäre eine Regel, nach der der Jahresabschluss von einem
> Steuerberater durchgeführt wird, aber das muss finanziell erstmal drin
> sein.
>
> Kosmetik: "bestellt" -> "wählt"
>
> zu   § 12
>
> letzter Satz:   Ortsgruppen ausschließen? Aus dem Verein oder aus dem
> Beirat? Vielleicht wäre es sinnvoll das Ortgruppen-Gebaren formell aus
> dem Verein herauszuhalten und statt dessen mit Kooptierungen und
> Rederechten zu arbeiten.
>
> Vorschlag:
> Die Ortsgruppen wählen - nach ihren eigenen Regeln - aus ihren Reihen
> einen Repräsentaten. Dieser Repräsentant ist dann in den Vorstand
> ko-optiert, d.h. der jeweils im Amt befindliche Repräsentant hat
> Anwesendheits- und Rederecht auf den Mitgliederversammlungen und den
> Vorstandssitzungen.
>
> Der Verein hat sowieso keine Möglichkeit der Kontrolle über die
> Ortsgruppen, warum sollte er dann versuchen, diesen Teil zu regeln.
> Lasst doch die Ortsgruppen selbst bestimmen, wie sie sich organisieren.
> Juristisch muß man den "Verband" vom "Verein" unterscheiden. Der Verband
> ist ein Verein dessen mitglieder Vereine sind. Diese Strukturen passen
> schlecht zusammen, weil man vor jeder Abstimmung klären müsste, ob die
> erschienene Person wirklich vertretungsberechtigt ist.
>
> Zum Thema Beitragssatzung schlage ich vor hier stark zu staffeln, z.B.
>
> SchülerInen / StudentInen:                 10 Euro / Jahr
> Andere MitgliederInen:                      50 Euro / Jahr
> Gemeinnützige juristische Personen:    mindestens 50 Euro / Jahr
> andere juristische Personen:               500 Euro / Jahr.
>
> Das drückt die soziale Haltung m.E. deutlich aus
-------------- nächster Teil --------------
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