[OLPC-DE] Anmerkung zur Rechtsform

Michael Haupt mhaupt at gmail.com
Mo Feb 25 04:50:28 EST 2008


Guten Morgen,

(Gregor, entschuldige bitte die doppelte E-Mail; ich habe das
ursprünglich an die Liste schicken wollen und nicht nur an dich...
jetzt hast du's eben 2x...)

in letzter Zeit ist ziemlich viel von einer Stiftung als möglicher
Rechtsform die Rede. Abgesehen davon, dass ein Anwalt natürlich auch
für sein Einkommen arbeiten muss und in der Verwaltung einer Stiftung
unmittelbar eine Einkommensquelle sehen dürfte, stellen sich mir ein
paar m. E. wichtige Fragen, die, sofern ich nicht irgendwas übersehen
habe, noch nicht so richtig besprochen worden sind:

1. Wie viel Stiftungskapital muss eigentlich da sein, damit sich die
Sache rechnet - damit also nach Abzug der Verwaltungskosten noch
ausreichend Geld für den Stiftungszweck übrig bleibt?

2. Wie viel ist überhaupt "ausreichend"?

3. Wie viel Anfangskapital muss da sein, damit man überhaupt eine
Stiftung gründen kann?

4. Woher soll das Geld eigentlich kommen?

5. Soll die Stiftung verzehrend sein, oder soll laufend neues
Stiftungskapital eingeworben werden?

Viele Grüße,

Michael Haupt



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