[OLPC-DE] Frage zu Lizenz

Guido Bockamp olpc at bockamp.eu
Do Mär 18 10:16:45 EDT 2010


Hallo, liebe Liste,
Hallo Esther,

   ich klinke mich unten mal ein...

Am 18.03.2010 14:42, schrieb Bert Freudenberg:
> On 18.03.2010, at 13:07, Esther Mietzsch wrote:
>   
>> Hallo Ihr Lieben,
>> Am Donnerstag, 18. März 2010 11:37:00 schrieb Holger Levsen:
>>     
>>> Liebe Rita,
>>>
>>> On Donnerstag, 18. März 2010, Rita Freudenberg wrote:
>>>       
>>>> Das Problem steckt im "nc" - non commercial.
>>>>         
>>> Ja.
>>>       
>>>> Ich habe einen Wiki-Eintrag
>>>> gefunden, in dem steht, dass es dann auch verboten wäre, solches Material
>>>> zum Selbstkostenpreis zu verkaufen, also auch print-on-demand.
>>>>         
>>> Noe, das geht. (m.W.)
>>>       
> Also an Print-on-Demand verdient zumindest der Drucker heftig. Scheint mir sehr kommerziell. 
>   
>>>> Außerdem
>>>> habe ich gehört, dass die Nutzung in eienr Schule kommerzielle Nutzung
>>>> wäre und "nc" dann die Verwendung in Schulen ausschließen würde.
>>>>         
>>> Das ist das Problem. Ob "herkoemmliche" Schulen kommerzielle Nutzung sind,
>>> weiss ich nicht 100%ig, aber ich weiss, dass es kommerzielle
>>> (Privat-)schulen gibt und auch kommerzielle andere Nutzer in Schulen.
>>>       
>> Verstehe ich richtig, wenn ich jetzt ein Dokument schreibe und unter "cc by-
>> nc-sa" stelle, dann darf das eine staatliche Schule nutzen, aber jemand, der 
>> gegen Geld einen Ferienkurs für Kinder anbietet, nicht?
>> Und wie mache ich das praktisch:
>> Was muss ich in das Dokument schreiben?
>>
>> Schön, dass Ihr genau dieses Thema gerade jetzt aufgreift!
>> Gruß
>> Esther
>>     
> Wer schön wenn mal jemand was definitives dazu sagen könnte. Lehrer dürfen ja nicht mal was aus einem Schulbuch kopieren, oder zu Hause aufgenommene Fernsehsendungen im Unterricht zeigen:
>
> http://www.bildung-plus.de/medien/sites/Kopieren_fr_den_Unterricht_Was_darf_was_muss.html
>
> - Bert -
>   

Urheberrechtsregelungen sind wie Karneval in Köln: jeder Jeck ist anders
;-) d.h. dass die "Lizenzen", die idR für den angelsächsischen
Rechtsraum entworfen werden in Deutschland (und Kontinentaleuropa) nie
so richtig passen. In den USA ist der Begriff "kommerziell" ziemlich
eindeutig definiert in Deutschland verwendet man eher den Begriff
"gewerblich". Die Worte sind schon semantisch nicht deckungsgleich und
beide Rechtsordnungen verbinden mit den jeweiligen Begriffen andere
Regelungsräume: z.B. arbeiten Rechtsanwälte und Ärzte in Deutschland
nicht "gewerblich" in den USA arbeiten Sie aber sehr wohl "kommerziell".

Wenn Du, Esther, es möglichst genau machen willst, kannst Du CC:
BY-NC-SA verwenden und einen eigenen Zusatz anhängen, der erklärt, was
Du für kommerziell hältst. Den Vermerk bringst Du dann im Fließtext
unter. Bilder haben oft die Möglichkeit solche Hinweise in der Datei zu
speichern. Bei vielen Bildbearbeitungsprogrammen geht das über die
Funktion "Datei"-> "Eigenschaften".

Problemfrei wären solche Einschränkungen aber dennoch: was wäre z.B. mit
der schulbegleitenden Hausaufgabenhilfe am Nachmittag (in Hessen ist das
eine private Einrichtung, die staatlich gefördert wird).

Nach meiner Einschätzung ist NC tatsächlich für Schulen inkompatibel;
mindestens jedenfalls für Privatschulen oder Schulen in freier
Trägerschaft (z.B. Waldorfschulen, offene Schulen und krichliche
Schulen). Ich denke, dass der Problem-Focus auch nicht auf der Schule,
sondern auf dem verwendenden Lehrer liegen dürfte.

In jedem Fall würde ich Dir, Esther, nahe legen, nochmal darüber
nachzudenken, ob Du dich nicht doch mit CC: BY-SA anfreunden kannst? Da
schaffst Du wenigstens keine neuen Probleme beim Versuch, bestehende zu
beheben ;-)

Liebe Grüße,

-- Guido



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