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Rechtsanwalt Bockamp
olpc at bockamp.eu
Mi Mai 7 09:10:44 EDT 2008
Hey Michael,
Vielleicht bin ich als Anwalt ja auch sehr pessimistisch, aber ich
spreche leider aus Erfahrung. Zugegeben, "unsere" Verien kommen
natürlich mit sowas erst zu uns, wenn es schief läuft, sodass ich die
Fälle in denen es problemlos läuft nicht so sehr wahrnehmen mag.
>> Es ist ja nicht so als würde das Geld in die Kasse des Vereins fließen. Der
>> Verein wird schon bei 60 Euro Kaution unter dem Strich Geld mitbringen, denn
>> es braucht nur einer von zehn umziehen und "vergessen", die neue Adresse
>> mitzuteilen. Wenn der Verein dann über einen Anwalt, die neue Adresse
>> nachforschen lässt kostet das 80 Euro zzgl. Auslagen und USt. Von welchem
>> Geld finanziert der Verein das; von den 60 Euro Kaution?
>>
>
> Lässt sich nicht mit den Ausleihern vereinbaren, dass sie für ggf.
> durch ihre Fahrlässigkeit entstehende Kosten aufzukommen haben?
>
Natürlich; das muss man nichtmal vereinbaren, damit es so ist (, denn es
ist kraft Gesetzes so) aber es gibt einen Unterschied zwischen Recht
haben und Geld kriegen.
Sagen wir Student S nimmt das Notebook für 20 Euro Kaution mit heim und
es geht kaputt. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass niemand gern
bezahlt wovon er nichts mehr hat. Der Verein muss den Studenten erstmal
in Anspruch nehmen und das kostet Geld und dauert lang. Und wenn es
wirklich schlecht läuft bekommt der Verein nach einem Jahr einen
geichtlichen Titel, vollstreckt aber erfolglos gegen den Entleiher, weil
da nichts mehr zu holen ist. Dann bleibt der Verein auf dem Verlust für
das Notebook (120 Euro), den Kosten für den eigenen Anwalt (ca. 300
Euro), das Gericht (100 Euro) und den Gerichtsvollzieher (23,50 Euro)
sitzen.
Wenn man erstmal die Kaution im Sack hat, mindert das den Verlust
wenigstens ein bisschen.
>> Verstehe, was Du meinst, teile Deine Ansicht aber nicht. Ein dauerndes
>> Minusgeschäft fördert den Vereinszweck auch nicht.
>>
>
> Ein dauerndes Minusgeschäft muss ja auch nicht sein - es ist doch mit
> den Zielen vereinbar, sich entsprechend abzusichern, oder nicht?
>
Dafür ja auch die Kaution. Von mir aus auch eine Bürgschaft, eine
Sicherungsübereignung, ein besitzendes Pfandrecht, eine Hypothek oder
eine Grundschuld, aber das dürfte dem Nicht-Juristen kaum zu vermitteln
sein. ;-)
Da der Verein durch keine der Leihen Einnahmen erzielt, kann man leider
auch nicht mit einem statistischen Risiko arbeiten.
--Guido
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