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Michael Haupt mhaupt at gmail.com
Mi Mai 7 07:56:27 EDT 2008


Guten Tag nochmal,

2008/5/7 Rechtsanwalt Bockamp <olpc at bockamp.eu>:
>  Ich weiß schon, dass 60 Euro kein Pappenstiel sind, aber: schau Dir die
> Gegenleistung an. Finde, dass das superbillig ist. Und nochmal: es ist eine
> Kaution, kein Kaufpreis.

das Geld ist dennoch für die Dauer des Ausleihvorgangs futsch,
adäquate Gegenleistung hin oder her.

>  Es ist ja nicht so als würde das Geld in die Kasse des Vereins fließen. Der
> Verein wird schon bei 60 Euro Kaution unter dem Strich Geld mitbringen, denn
> es braucht nur einer von zehn umziehen und "vergessen", die neue Adresse
> mitzuteilen. Wenn der Verein dann über einen Anwalt, die neue Adresse
> nachforschen lässt kostet das 80 Euro zzgl. Auslagen und USt. Von welchem
> Geld finanziert der Verein das; von den 60 Euro Kaution?

Lässt sich nicht mit den Ausleihern vereinbaren, dass sie für ggf.
durch ihre Fahrlässigkeit entstehende Kosten aufzukommen haben?

>  Verstehe, was Du meinst, teile Deine Ansicht aber nicht. Ein dauerndes
> Minusgeschäft fördert den Vereinszweck auch nicht.

Ein dauerndes Minusgeschäft muss ja auch nicht sein - es ist doch mit
den Zielen vereinbar, sich entsprechend abzusichern, oder nicht?

Viele Grüße,

Michael Haupt



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