[OLPC-DE] Petitionen in den Bundesländern?

Rechtsanwalt Bockamp olpc at bockamp.eu
Mo Aug 11 01:04:51 EDT 2008


Hallo Torsten,

    was soll ich sagen außer: du hast Recht und der Verein ist dran. Wir
haben in den letzten Wochen noch mit einigen Detailproblemen gekämpft,
aber die sind jetzt gelöst. Der Vorstand und ich arbeiten derzeit an
mehreren Baustellen und ein Ziel ist es natürlich, dass der XO auch
seinen Weg in deutsche Klassenzimmer findet. Wir werden demnächst eine
Roadmap erarbeiten.

Liebe Grüße,

--Guido

Torsten Crull schrieb:
> Moin!
>
>   
>> eine gute Idee. 
>>     
>
> Hmmm, als ich den Satz "Man hüte sich davor, eine Petition politisch hochzukochen." (s.u.) gelesen habe, kam ich ins grübeln, ob das wirklich 'ne gute Idee ist, das öffentlich in einem Wiki zu machen.
>
> Was meint Ihr so?
>
>   
>> Natürlich eignet sich das OLPC-Wiki ebenfalls, um einen Entwurf aufzusetzen. 
>>     
>
> Mal schauen, ob ich das richtig verstanden habe:
>
> Ich werde dazu also unter http://wiki.olpc-deutschland.de/wiki/Projekte ein neues Projekt eintragen und dann eine Wiki-Seite dazu anlegen: http://wiki.olpc-deutschland.de/wiki/Petitionen_in_den_Bundesländern
>
> Und dann werde ich mit dem ersten Entwurf für den Petitionsbrief an den Niedersächsischen Landtag beginnen und den ablegen unter http://wiki.olpc-deutschland.de/wiki/Petition_Niedersachsen
>
> Und alle weitere wird dann sicher nicht hier in dieser Mailingliste diskutiert, sondern unter http://wiki.olpc-deutschland.de/w/index.php?title=Diskussion:Petition_Niedersachsen oder?
>
> Ich habe noch nie 'ne Petition verfaßt und habe mich daher mal auf der Internetseite von Dipl.-Ing. oec. Jens Lorek informiert. Ich habe mal zusammengefaßt, wie eine Petition funktioniert und welche Fehler man vermeiden sollte.
>
> Das Recht, Petitionen vorzubringen, ist ein Grundrecht für "jedermann", also z.B. auch für Kinder oder Ausländer. In den Jahren 1998/99 waren Petitionen u.A. auf dem Gebiet schulischer Angelegenheiten überdurchschnittlich erfolgreich.
>
> Eine Petitionsschrift beginnt mit einer kurzen, gut geordneten und wahren Geschichtserzählung. Man erzählt, was sich ereignet hat. "Kürze" bedeutet nach Möglichkeit mit höchstens 6.000 Zeichen Computerschrift auszukommen.
>
> Darauf folgen dann die Argumente und zwar so, dass die schwächeren vorangehen, die stärkeren nachfolgen. Man sagt, ggf. worin man Fehler sieht. Eine Petition muß jedoch nicht begründet werden.
>
> Zum Schluß formuliert man möglichst eindeutig, welche Entscheidung des Landtags man sich wünscht. Dann wird die Petition datiert und unterschrieben.
>
> Das Sekretariat des Petitionsausschusses schickt dem "Petenten" (dem Einreicher) eine schriftliche Bestätigung, daß seine Petition eingetroffen ist. Sodann fordert der Petitionsausschuß vom zuständigen Ministerium einen Bericht über den Vorgang an, welcher der Petition zugrunde liegt. Diese Berichtspflicht wird von den Behörden gefürchtet. In etwa 15% der Fälle gibt die Behörde sofort nach und erfüllt den Wunsch des Petenten ganz oder teilweise. Der Petent wird davon benachrichtigt, und das Verfahren ist dann beendet.
>
> Ansonsten werden Petition zusammen mit dem Bericht im Petitionsausschuß beraten. Der Ausschuß kann sich Akten vorlegen lassen, weitere Auskünfte einholen, Minister vorladen usw. Alle Behörden und Gerichte sind verpflichtet, dem Petitionsausschuß Amtshilfe zu leisten. Ein Recht des Petenten auf Akteneinsicht oder auf Anwesenheit bei der Beratung besteht nicht. Wenn der Ausschuß den Wunsch des Petenten für berechtigt hält, so "überweist" er die Petition (mit unterschiedlichem Grad der Strenge) an die Regierung. Diese ist formal nicht verpflichtet, einer "überwiesenen" Petition auch nachzukommen, tut es aber in der Mehrzahl der Fälle.
>
> Der Ausschuß teilt seine Entscheidung (überweisen/nicht überweisen) dem Petenten schriftlich mit. Führt die Regierung den überweisungsbeschluß des Parlaments aus, so erhält der Petent darüber ebenfalls Mitteilung. 
>
> Wenn die Petition keinen Erfolg hatte dann kann man eine Petition mit neuer Begründung, neuen Tatsachen usw. abermals einreichen.
>
> Welche Fehler man vermeiden sollte:
>
> Man hüte sich davor, eine Petition politisch hochzukochen. Wenn sich die parlamentarische Opposition einer Petition "annimmt", Reden dazu hält, "zur Unterstützung" der Petition Presseerklärungen schreibt oder Forderungen an die Regierung stellt, dann hat man seine Chance verspielt. Die Regierungsfraktionen werden in solch einer Situation immer bestrebt sein, die Petition abzuweisen, nur damit die Opposition keinen Erfolg vorzeigen kann.
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